Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Geschäftsbedingungen regeln das Auftragsverhältnis zwischen der
taweco Werbung
-im Folgenden Beauftragte genannt und
deren Vertragspartner
-im Folgenden Auftraggeber genannt für das Auftragsverhältnis gelten ausschließlich die folgenden AGB. Entgegenstehende
AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.


§ 1 Reproduktionsrecht
Der Auftraggeber erklärt mit Erteilung des Auftrages, dass er im Besitz der Vervielfältigungsgrund Produktionsrechte für die zu druckenden Daten ist und keine Urheberrechte Dritter
verletzt werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, jedwede Verwendung der durch die Beauftragte mit dem
Ziel des Vertragsschlusses ausgearbeiteten oder vorgestellten Ausarbeitungen, gleichwohl
ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung
der Beauftragten zu unterlassen. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter oder
bearbeiteter Form und für die Verwendung der der Ausarbeitung zugrundeliegenden Ideen.


§ 2 Auftragsabwicklung
Von der Beauftragten übermittelte Auftragsbestätigungen sind verbindlich, wenn der
Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die die Beauftragte erstellt oder erstellen lässt,
um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der
Beauftragten. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung besteht keine Verpflichtung
zur Herausgabe. Die Beauftragte verpflichtet sich nicht zur Aufbewahrung.
Die Beauftragte ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte
damit zu beauftragen.

§ 3 Lieferung, Lieferfristen
Die Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von der
Beauftragten zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung trägt der
Auftraggeber.
Die Lieferzeiten betragen im Schnitt 5-7 Werktage ab Erfüllung der Zahlungsverpflichtung
durch den Auftraggeber zuzüglich der Versandzeit. Dabei handelt es sich um Circa Angaben, die nicht garantiert werden können. Auf Wunsch kann eine Terminzustellung
vereinbart werden, die einen Aufpreis verursachen, der vom Auftraggeber zu tragen ist.
Die Lieferfrist verlängert sich für alle Fälle höherer Gewalt solange das Hindernis besteht.
Lieferungen, die ein Gesamtgewicht von 30 Kg überschreiten werden entweder auf mehrere
Pakete aufgeteilt oder als Speditionsgut versendet. In beiden Fällen erhöht sich das Entgelt
für den Versand um den zusätzlichen Aufwand. Pakete mit einer Länge über 175 cm
respektive einem Gurtmaß über 300 cm werden als Speditionsgut versendet was mit
höheren Versandkosten als den Standard-Versandkosten verbunden ist.
Für eine Verzögerung, die aufgrund der Verletzung etwaige Mitwirkungspflichten (z.B.
Beschaffung von Dokumenten) durch den Auftraggeber erfolgt, wird keine Haftung
übernommen.
Von der Beauftragten zur Verfügung gestellte Ausarbeitungen und Entwürfe sind nach
Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann Vertragsbestandteil, wenn ihre entsprechende
Realisierungsmöglichkeit schriftlich von der Beauftragten bestätigt wird.
Für die rechtliche Tragfähigkeit der vom Auftraggeber vorgegebenen Werbeinhalte
übernimmt die Beauftragte keine Haftung. Die Überprüfung spezieller rechtlicher
Konfliktlagen, insbesondere solcher aus dem Aktien-, Gesellschafts-, Kredit-, Bank-,
Versicherungs- und Gewerberechts, des Medienrechts (TMG), Wettbewerbs-, Marken- und
Kennzeichenrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und Überprüfungen nach
Arzneimittel-, Heilmittel- und Lebensmittelrecht, Kosmetik-VO aber auch nach den
berufsrechtlichen Bestimmungen von Gewerbebetreibender und Freiberufler fällt nur dann in
den Aufgabenbereich der Beauftragten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Rechnungen der Beauftragten sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur
Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Beauftragte berechtigt die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen
geltend zu machen.
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Bis zur vollständigen Begleichung aller den Auftrag betreffender Forderungen behält die
Beauftragte sich das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor.
Urheberrechtliche Nutzungsrechte und sonstige Rechte an Leistungen der Beauftragten
gehen erst mit vollständiger Begleichung aller den Auftrag betreffender Forderungen der
Beauftragten auf den Auftraggeber über.
§ 6 Nutzungsrechte
Die Beauftragte wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffender
Forderungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen
Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich
aus den für die Beauftragte erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllt
die Beauftragte ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte
im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede
darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der Zustimmung
der Beauftragten.
Die Beauftragte haftet für den Bestand von Rechten an Lichtbildern, die auf Wunsch des
Kunden im Zusammenhang mit der Gestaltung von Werbemitteln verwendet werden, nur
dann, wenn die Beauftragte zugleich vom Auftraggeber gesondert beauftragt worden ist, die
erforderlichen Nutzungsrechte beizubringen. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung
der Beauftragten für den Rechtebestand auf den vom Auftraggeber vorgegebenen
räumlichen, zeitlichen und gegenständlichen Nutzungsumfang.
Sollte die Beauftragte von dritter Seite dafür zur Verantwortung gezogen werden, dass der
Auftraggeber Lichtbilder über den Umfang hinausgehend verwertet, den der Auftraggeber
der Beauftragten vorgegeben hat, so stellt der Auftraggeber die Beauftragte von allen
Ansprüchen einschließlich der Kosten für eine etwa erforderliche Rechtsverteidigung frei.
§ 7 Gewährleistung
Von der Beauftragten gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich
nach Erhalt zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche
des Auftraggebers.
Bei Vorliegen von Mängeln steht der Beauftragten das Recht zur zweimaligen
Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.
Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn die Beauftragte, ihre
gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt
nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf
typische und vorhersehbare Schäden beschränkt.
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Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen werden von der Beauftragten unter der
Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Farbabweichungen insbesondere bei der
Umsetzung von Volltonfarben des HKS- und Pantone-Systems als auch bei der Umsetzung
von RGB- in CMYK-Daten, technisch unvermeidlich sind. Abweichungen der
Standgenauigkeit speziell bei doppelseitigen Produkten von bis zu 2 mm sind technisch
bedingt möglich. Der Auftraggeber verpflichtet sich die detaillierten Vorgaben und
Drucktipps, die die Beauftragte bereithält, zu beachten. Sollten die gelieferten Daten nicht
den Vorgaben entsprechen, behält sich die Beauftragte vor, diese derart zu modifizieren,
dass sie druckbar sind. Dabei entstehende Farbabweichungen können nicht Teil der
Beanstandung sein.
§ 8 Gerichtsstand, anwendbares Recht
Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist Darmstadt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten vereinbart.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
D34/134-17